AUVY GmbH · Am Haag 8 · 82166 Gräfelfing · HRB 311039 (AG München)
Kontakt: legal@auvy.ai
Version: 1.0 · Stand: 2026-10-31
AUVY ist eine KI-Assistenz für die Arbeit, deshalb kommt, was AUVY schreibt, sagt und tut, von KI-Modellen. Hier steht, wo Sie in AUVY auf KI treffen, wie AUVY anderen sagt, dass sie es mit einer KI zu tun haben, wie AUVY markiert, was es erzeugt, und was bei Ihnen als Geschäftskunde bleibt. Grundlage ist Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Anbieter der hier beschriebenen Systeme ist die AUVY GmbH.
Wo AUVY KI einsetzt
Die Assistenz beantwortet und erledigt Arbeit mit dem, worauf Sie ihr Zugriff geben, etwa Dateien, Mails, Kalender, Chats und Meetings. Bots und Prozesse erledigen wiederkehrende Arbeit selbst, mit den Zugriffen, die ihr Besitzer freigegeben hat. In einem Anruf kann AUVY mit Ihnen sprechen. Ein Meeting-Bot nimmt an Online-Meetings teil, zeichnet sie auf, schreibt mit und erstellt Notizen. Außerdem liest AUVY die Quellen, die Sie verbinden, und weist Sie auf Änderungen hin.
Keines dieser Systeme ist nach der KI-Verordnung ein Hochrisiko-KI-System, und keines entscheidet über Menschen.
Wie AUVY sagt, dass es eine KI ist
In der AUVY-App sprechen Sie mit AUVY, und AUVY sagt, dass es eine KI ist, sobald jemand fragt. Außerhalb der App macht AUVY es so deutlich:
- Mails, die AUVY selbst verschickt, ohne dass ein Mensch sie vorher freigibt, sagen es einmal. Die erste Mail in einem Verlauf oder an eine Adresse endet mit dem Namen des Absenders und „KI-Assistenz“ (auf Englisch „AI assistant“), wie ein Titel in einer Signatur. Spätere Mails in diesem Verlauf tragen keine solche Zeile, weil die Person es dann schon weiß.
- Mails, die ein Mensch vor dem Versand freigegeben hat, tragen keine Zeile, weil dieser Mensch sie verschickt.
- In Chats in Slack und Microsoft Teams schreibt AUVY als App, und beide Plattformen zeigen das an.
- Wenn der Meeting-Bot beitritt, schreibt er in den Meeting-Chat, dass er eine KI-Assistenz von AUVY ist, dass er das Meeting aufzeichnet und mitschreibt und dass er aufhört, sobald man ihn aus dem Meeting entfernt. Darf der Bot sprechen, sagt er beim ersten Mal, dass er eine KI-Assistenz von AUVY ist.
Wie AUVY markiert, was es erzeugt
Bilder, die AUVY erzeugt, tragen einen Content-Credentials-Eintrag (C2PA) des Modells, das sie erstellt hat, und sind damit als KI-erzeugt gekennzeichnet. AUVY bewahrt die Originaldatei mit diesem Eintrag auf und zeigt Vorschauen als eigene Kopien.
Jede Antwort im Chat ist im Code der Seite als KI-geschrieben markiert, und jede Dateiversion, die AUVY schreibt, steht im Verlauf der Datei als von KI geschrieben. Meeting-Notizen zeigen auf dem Bildschirm, dass AUVY sie aus der Aufzeichnung geschrieben hat, und halten fest, welches Modell sie wann geschrieben hat.
Aufzeichnungen von Anrufen, in denen AUVY spricht, markieren seine Stimme noch nicht als erzeugt. Eine Markierung kann außerdem verloren gehen, wenn Inhalte kopiert, bearbeitet, umgewandelt oder per Screenshot festgehalten werden, und sie sagt nichts darüber, ob der Inhalt stimmt.
Was bei Ihnen bleibt
Nutzt Ihr Unternehmen AUVY bei der Arbeit, ist es Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Sie informieren die Menschen, die Ihr Einsatz betrifft, wo das Gesetz es verlangt. Dazu gehört offenzulegen, wenn Bilder, Ton oder Video echt wirken, aber von KI stammen, und wenn Sie KI-geschriebene Texte veröffentlichen, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Wenn Sie veröffentlichen, was AUVY erzeugt hat, lassen Sie seine Markierungen bestehen. Ihr Unternehmen sorgt außerdem dafür, dass die Menschen, die in seinem Auftrag mit AUVY arbeiten, genug über KI wissen für die Art, wie sie AUVY nutzen (Artikel 4).
Wofür AUVY nicht eingesetzt wird
AUVY liest keine Gefühle aus Stimme oder Gesicht, bewertet Menschen nicht nach ihrem Verhalten und bringt Bewerberinnen und Bewerber nicht in eine Rangfolge. Meeting-Notizen und die Zahlen zu einem Gespräch bewerten, reihen oder beurteilen nie einen Menschen. Unsere Nutzungsrichtlinien (§ 6) verbieten, was Artikel 5 der KI-Verordnung untersagt, und erlauben Hochrisiko-Einsätze nach Anhang III, etwa Entscheidungen über Beschäftigung, Bildung oder Kredite, nur mit einer vorher schriftlich getroffenen Vereinbarung.
Ihre Daten und die Modelle
AUVY nutzt Ihre Inhalte und die KI-Ergebnisse daraus nicht, um KI-Modelle zu trainieren (Datenschutzhinweise, § 5). Welche Anbieter die Modelle betreiben und wo, steht im Verzeichnis der Unterauftragsverarbeiter.
Fragen zu diesem Hinweis beantworten wir unter legal@auvy.ai.