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Allgemeine Geschäftsbedingungen — Privatkunden
AUVY Cortex
AUVY GmbH · Am Haag 8 · 82166 Gräfelfing · HRB 311039 (AG München) · USt-IdNr. DE461400892
Vertreten durch: Achim Ströbel und Patrick Schröppel (jeweils einzelvertretungsberechtigt)
Kontakt: legal@auvy.ai · security@auvy.ai · privacy@auvy.ai
Version 1.3 · Stand: 19. Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatkunden („AGB Privatkunden") gelten für sämtliche Verträge zwischen der AUVY GmbH („AUVY") und ihren Kunden („Kunde") über die Bereitstellung der Software-as-a-Service-Lösung AUVY Cortex sowie aller damit verbundenen Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. AUVY bietet Self-Serve-Abonnements auch Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen unter den separaten B2B-AGB an. Im Checkout muss der Kunde wahrheitsgemäß bestätigen, ob er als Verbraucher oder Unternehmer handelt; maßgeblich bleibt die tatsächliche Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft nach §§ 13, 14 BGB.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Begriffsdefinitionen
Im Sinne dieser AGB bezeichnen:
„Cortex" die von AUVY bereitgestellte Software-as-a-Service-Plattform AUVY Cortex einschließlich aller zugehörigen Funktionen, KI-gestützten Dienste, APIs und Web-Oberflächen.
„Tarif" einen der Standard-Tarife mit den jeweils zugewiesenen Leistungsmerkmalen gemäß auvy.ai/pricing.
„Lizenz" / „Seat" das nutzungsberechtigte Konto eines einzelnen Endnutzers im Workspace des Kunden.
„Workspace" den vom Kunden verwalteten, logisch getrennten Bereich auf der Plattform.
„Angemessene Nutzung" das in § 6 näher beschriebene, von AUVY je Tarif festgelegte Inklusivvolumen für KI-Inferenznutzung.
„AUP" die Acceptable Use Policy gemäß Anhang B.
„Widerrufsbelehrung" die in § 20 abgedruckte Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB einschließlich Muster-Widerrufsformular.
„Subprozessoren" die in das Trust Center eingebundenen weiteren Dienstleister (siehe Anhang C).
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) AUVY stellt dem Kunden Cortex während der Vertragslaufzeit zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif sowie der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung auf auvy.ai.
(2) AUVY ist berechtigt, die Plattform laufend weiterzuentwickeln, Funktionen hinzuzufügen, zu ändern oder zu entfernen, soweit der vertraglich geschuldete Leistungskern dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mit angemessener Vorankündigung (mindestens 30 Tage) per E-Mail oder im Produkt mitgeteilt. Bei einer wesentlichen, negativen Änderung des Leistungsumfangs hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Änderung mit anteiliger Erstattung bereits bezahlter, nicht verbrauchter Gebühren.
(3) Die Bereitstellung erfolgt am Übergabepunkt Routerausgang des Rechenzentrums. Für Internetzugang, Endgeräte und Browser ist der Kunde verantwortlich.
(4) AUVY schuldet keinen bestimmten Erfolg des KI-gestützten Outputs. KI-Modelle erzeugen Wahrscheinlichkeitsausgaben, die fachlich überprüft werden müssen. Hinweise auf den Einsatz künstlicher Intelligenz erfolgen gemäß Art. 50 EU-KI-Verordnung im Onboarding und in der Benutzeroberfläche.
(5) Aktualisierungspflicht nach § 327f BGB: AUVY hält Cortex während der Vertragslaufzeit auf dem für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Stand und stellt insbesondere Sicherheitsaktualisierungen zeitnah bereit.
§ 4 Lizenz und Nutzungsumfang
(1) AUVY räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Cortex im vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Jede erworbene Lizenz berechtigt eine namentlich benannte natürliche Person zur Nutzung. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig. Eine Mitnutzung der Lizenz ist ausschließlich Personen mit gemeinsamem Wohnsitz des Kunden in einer Haushaltsgemeinschaft (Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft i.S.v. § 7 Abs. 3 SGB II analog) gestattet. Eine darüber hinausgehende Weitergabe — insbesondere an Wohngemeinschafts-Mitbewohner ohne gemeinsame Wirtschaftsführung, Freundeskreise oder berufliche Kontakte — ist unzulässig und stellt einen Verstoß gegen die AUP dar.
(3) Der Kunde darf Cortex weder vervielfältigen, dekompilieren noch einem Reverse Engineering unterziehen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere §§ 69d, 69e UrhG) etwas anderes erlauben.
(4) Lizenzen können jederzeit hinzugebucht werden; eine Reduzierung der Lizenzanzahl ist jeweils zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats möglich.
§ 5 Vergütung, Abrechnung und Verzug
(1) Alle Preise sind Bruttopreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif und der Anzahl der gebuchten Lizenzen gemäß auvy.ai/pricing.
(2) Standard-Abrechnungsmodelle sind nach Wahl des Kunden im Checkout:
a) Monatliche Vorauszahlung zum jeweiligen Listenpreis;
b) Jährliche Vorauszahlung mit dem auf der Pricing-Seite ausgewiesenen Mengenrabatt.
(3) Die Vergütung wird mit Vertragsschluss fällig und per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder anderen im Checkout angebotenen Verfahren über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. eingezogen. Rechnungen werden elektronisch im PDF-Format zur Verfügung gestellt.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist AUVY berechtigt, den Workspace nach vorheriger Zahlungsaufforderung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zu suspendieren. Verzugszinsen werden nach § 288 Abs. 1 BGB berechnet.
§ 6 Angemessene Nutzung der KI-Inferenz und nutzungsabhängige Zusatzleistungen (Opt-in)
(1) Cortex wird als Flat-Tarif mit angemessener Nutzung der KI-Inferenz angeboten. Im jeweiligen Tarif ist die KI-Inferenznutzung in einem Umfang enthalten, der für die bestimmungsgemäße private Verwendung der Plattform durch den Kunden angemessen ist. Der Stand der Nutzung im Verhältnis zum angemessenen Inklusivvolumen wird im Workspace-Admin-Bereich als prozentualer Indikator dargestellt. Eine automatische Belastung mit nutzungsabhängigen Entgelten über die enthaltene Nutzung hinaus erfolgt nicht. Kostenpflichtige Zusatznutzung ist nur möglich, wenn AUVY eine separate kostenpflichtige Option im Produkt anzeigt und der Kunde diese vor Entstehung einer Zahlungspflicht ausdrücklich bestellt.
(2) AUVY legt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und unter Berücksichtigung des typischen Nutzungsprofils des jeweiligen Tarifs fest, welcher Umfang der KI-Inferenznutzung als angemessen gilt. Maßgeblich sind insbesondere: (i) der typische Nutzungsumfang vergleichbarer Workspaces im selben Tarif, (ii) die gewichteten Inferenzkosten der eingesetzten KI-Modelle, (iii) die Vermeidung von Missbrauch und Quersubventionierung sowie (iv) die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Tarifs. Eine vertragliche Bindung an konkrete Zahlenwerte oder eine bestimmte Anzeige-Granularität des prozentualen Indikators wird hierdurch nicht begründet.
(3) Eskalation bei Erreichen der angemessenen Nutzung. Erreicht die Nutzung das im jeweiligen Tarif als angemessen festgelegte Maß, wird der Kunde per E-Mail und im Produkt benachrichtigt. Sodann stehen folgende Optionen zur Verfügung:
(a) Default ohne Mehrkosten: AUVY drosselt die KI-Inferenz nach billigem Ermessen, insbesondere durch automatischen Rückfall auf ein kostengünstigeres KI-Modell bei fortbestehender Nutzbarkeit oder durch Pause der Inferenz bis zum nächsten Abrechnungszyklus; eine automatische Belastung des Kunden mit zusätzlichen Entgelten erfolgt nicht.
(b) Kostenpflichtiges Add-on oder Tarifwechsel nur, wenn die Option im Produkt angezeigt und vor dem Kauf ausdrücklich bestellt wird.
(c) Tier-Wechsel: Wechsel auf einen höheren Tarif gegen anteilige Mehrkosten.
(4) Anpassungsvorbehalt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). AUVY behält sich vor, die Richtwerte für die angemessene Nutzung nach billigem Ermessen anzupassen, insbesondere bei anhaltenden Änderungen der KI-Inferenzkosten, Verfügbarkeits- oder Leistungsänderungen bei den eingesetzten Modellanbietern, wesentlichen technischen oder wirtschaftlichen Anpassungen sowie zur Verhinderung missbräuchlicher Nutzungsmuster. Eine wesentliche Verschlechterung der Nutzungsmöglichkeiten wird dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mitgeteilt; der Kunde hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Anpassung mit anteiliger Erstattung bereits bezahlter, nicht verbrauchter Gebühren.
§ 7 Pflichten des Kunden und Acceptable Use Policy
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Cortex nur entsprechend dieser AGB und der Acceptable Use Policy (Anhang B) zu nutzen.
(2) Insbesondere verpflichtet sich der Kunde:
a) keine rechtswidrigen, sittenwidrigen oder die Rechte Dritter verletzenden Inhalte einzugeben oder zu erzeugen;
b) Cortex nicht für Hochrisiko-KI-Anwendungsfälle nach Anhang III der EU-KI-Verordnung einzusetzen;
c) keine Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen und Anti-Abuse-Mechanismen nicht zu manipulieren;
d) Login-Credentials geheimzuhalten, Multi-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren und unverzüglich Anhaltspunkte für eine Kompromittierung zu melden;
e) an Cortex, der zugrundeliegenden Infrastruktur oder einzelnen Komponenten keine Penetrationstests, Schwachstellenscans, Lasttests oder vergleichbare sicherheitsrelevante Untersuchungen durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, es sei denn, dies wurde mit AUVY zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart. Sicherheits-Findings, die ohne aktive Untersuchung im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung bekannt werden, sind unverzüglich an security@auvy.ai zu melden.
(3) Bei Verstößen gegen die AUP oder diese AGB kann AUVY den Account des Kunden nach vorheriger Warnung in folgender Reihenfolge sanktionieren: Warnung → Suspendierung → außerordentliche Kündigung (§ 8 Abs. 5). Bei schwerwiegenden Verstößen (insbesondere Rechtsbruch oder Sicherheitsangriff) kann AUVY ohne vorherige Warnung suspendieren.
§ 8 Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Der Kunde wählt im Checkout ein monatliches oder jährliches Abrechnungsintervall. Die Erstlaufzeit beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Eine längere Erstlaufzeit als 12 Monate wird nicht angeboten (§ 309 Nr. 9 lit. a BGB).
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um das gewählte Abrechnungsintervall, sofern er nicht vor dem Verlängerungsdatum gekündigt wird. Der Kunde kann jederzeit über die unten genannten Kündigungswege kündigen; der Zugang bleibt grundsätzlich bis zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums bestehen.
(3) Die Kündigung ist in Textform möglich:
a) per E-Mail an legal@auvy.ai,
b) über den Online-Kündigungsbutton unter auvy.ai/kuendigung; der Kündigungsbutton ist gemäß § 312k BGB ohne vorherigen Login zugänglich, klar beschriftet und führt zu einer Bestätigungsseite mit unmittelbarer Kündigungsmöglichkeit.
(4) Stripe Checkout und das Stripe Customer Portal zeigen Verlängerungsdatum, Abrechnungsintervall, Zahlungsmethode, Steuern und Rechnungsdaten an, bevor der Kunde die Zahlung bestätigt.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung, wiederholtem oder schwerwiegendem AUP-Verstoß oder wesentlicher Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten.
(6) Bei außerordentlicher Kündigung durch AUVY aufgrund vom Kunden zu vertretenden Verhaltens werden bereits bezahlte, aber nicht verbrauchte Lizenzgebühren anteilig erstattet, soweit ihnen nicht ein Schadensersatzanspruch von AUVY in entsprechender Höhe entgegensteht.
(7) Bei ordentlicher Kündigung kann der Kunde seine Daten gemäß § 12 exportieren. Nach 30 Tagen ab Vertragsende werden die Daten endgültig gelöscht, soweit nicht zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9 Verfügbarkeit
(1) AUVY gewährleistet eine angemessene Verfügbarkeit von Cortex, die dem Stand der Technik in der SaaS-Branche entspricht. Cortex ist im Wesentlichen rund um die Uhr verfügbar; geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit außerhalb gewöhnlicher Geschäftszeiten gelegt und mit angemessener Vorankündigung bekanntgegeben.
(2) Konkrete numerische Verfügbarkeitszusagen werden im Privatkundenangebot nicht abgegeben.
(3) Ausgenommen von der Verfügbarkeit sind: höhere Gewalt (§ 15), Ausfälle der vom Kunden eingesetzten Infrastruktur, Ausfälle von Subprozessoren bei eingehaltener Sorgfalt, geplante Wartungsfenster sowie Ausfälle aufgrund von Sicherheitsvorfällen, die der Kunde selbst zu vertreten hat.
§ 10 Datenschutz
(1) AUVY verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Cortex als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO findet nicht statt, da der Kunde als Verbraucher den Vertrag im eigenen Namen schließt.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern und Betroffenenrechten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen unter auvy.ai/datenschutz und im Produkt unter Einstellungen → Datenschutz.
(3) Bei Drittlandstransfers (insbesondere an US-amerikanische Subprozessoren) werden geeignete Schutzmaßnahmen nach Art. 46 DSGVO eingesetzt (EU-Standardvertragsklauseln 2021/914 in den jeweils einschlägigen Modulen, ggf. Data Privacy Framework-Zertifizierung des Empfängers, ergänzende technische und organisatorische Maßnahmen). Die jeweils aktuelle Subprozessoren-Liste ist im Trust Center unter trust.auvy.ai/subprocessors abrufbar.
(4) AUVY verarbeitet Kundendaten nicht zu eigenen Trainings- oder Modellverbesserungszwecken. Anonymisierte Aggregat-Statistiken bleiben zulässig.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) AUVY behandelt alle vom Kunden in Cortex eingegebenen Inhalte (insbesondere Texte, Dokumente, Prompts und Ausgaben) vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistung.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags sowie fünf Jahre nach Vertragsende. Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.
§ 12 Rechte an Daten und geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Rechte an Cortex, einschließlich Software, KI-Modellen, Marken, Logos und Dokumentation, verbleiben bei AUVY oder den jeweiligen Lizenzgebern.
(2) Sämtliche Rechte an den vom Kunden in Cortex eingegebenen Inhalten („Customer Data") sowie an den auf deren Basis von Cortex generierten Outputs verbleiben beim Kunden.
(3) Der Kunde räumt AUVY ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, Customer Data ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung zu nutzen, einschließlich der Übermittlung an Subprozessoren gemäß Anhang C.
(4) Der Kunde kann seine Customer Data jederzeit über die im Produkt bereitgestellten Export-Funktionen (Art. 20 DSGVO) herunterladen. Auf Antrag oder spätestens 30 Tage nach Vertragsende werden Customer Data einschließlich vorhandener Kopien endgültig gelöscht oder unwiderruflich anonymisiert im Sinne von Erwägungsgrund 26 DSGVO, soweit nicht zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(5) Anonymisierte und aggregierte Nutzungsstatistiken (z. B. zur Verbesserung der Plattform-Performance) darf AUVY auch über das Vertragsende hinaus verwenden.
§ 13 Mängelrechte (Gewährleistung)
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte für Verbraucherverträge über digitale Produkte nach §§ 327 ff. BGB, insbesondere:
a) Anspruch auf Nacherfüllung (Mangelbeseitigung) nach § 327l BGB;
b) Recht zur Vertragsbeendigung oder Preisminderung nach §§ 327m, 327n BGB;
c) Anspruch auf Schadensersatz nach den allgemeinen Vorschriften (§ 14).
(2) Eine darüber hinausgehende Gewährleistung für die fachliche Korrektheit von KI-generierten Outputs ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. AUVY weist insbesondere darauf hin, dass von KI-Modellen generierter Output (insbesondere Texte, Empfehlungen, Klassifizierungen, Zusammenfassungen, Code-Vorschläge und sonstige Inferenzergebnisse) unvollständig, fehlerhaft, ungenau, veraltet oder irreführend sein kann. Der Kunde ist gehalten, Output vor jeder rechtlichen, medizinischen, sicherheitskritischen, finanziellen oder sonst risikobehafteten Verwendung selbst auf fachliche Richtigkeit und Eignung zu prüfen. Dies gilt auch für Output, der unter Verwendung von Web-, Quellen- oder sonstigen Recherchefunktionen generiert wurde. Die gesetzlichen Verbraucherrechte nach §§ 327 ff. BGB bleiben hiervon unberührt.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Vertragsbeginn (§ 327j BGB); bei Dauerleistung gilt § 327j Abs. 2 BGB.
§ 14 Haftung
(1) AUVY haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
d) im Umfang einer von AUVY übernommenen Garantie.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten") haftet AUVY dem Grunde nach uneingeschränkt, auch bei leichter Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit außerhalb der in den Absätzen 1 und 2 genannten Fälle haftet AUVY nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Verletzungen datenschutzrechtlicher Pflichten (Art. 82 DSGVO) bleiben von den vorstehenden Begrenzungen unberührt.
(5) AUVY verfügt während der Vertragslaufzeit über eine angemessene IT-Haftpflicht- bzw. Cyber-Liability-Versicherung. Aktuelle Angaben zu Versicherer und Deckungsumfang sowie ein Versicherungsnachweis sind auf Anforderung im Trust Center abrufbar.
(6) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. § 202 BGB bleibt unberührt.
§ 15 Höhere Gewalt
(1) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf höherer Gewalt beruht.
(2) Höhere Gewalt umfasst insbesondere: Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, weitreichende Streiks (außer bei eigener Belegschaft), großflächige Internet- oder Stromausfälle sowie Lieferengpässe kritischer Subprozessoren ohne Vertretenmüssen.
(3) Die betroffene Partei wird die andere unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer informieren und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen zu minimieren.
(4) Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen. Bereits bezahlte, nicht verbrauchte Lizenzgebühren werden anteilig erstattet.
§ 16 Änderungen dieser AGB
(1) AUVY kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an Gesetzesänderungen, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder neue Subprozessoren-Konstellationen erforderlich ist und das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform (E-Mail genügt) mit fett hervorgehobenem Hinweis auf das Widerspruchsrecht und die Folge des Schweigens angekündigt.
(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht er, kann AUVY den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamkeitsdatum der Änderung kündigen; bereits bezahlte, nicht verbrauchte Lizenzgebühren werden anteilig erstattet.
(4) Wesentliche Änderungen — insbesondere Preiserhöhungen, Änderungen des Leistungsumfangs zu Lasten des Kunden, neue Hauptleistungspflichten oder Änderungen der Datenverarbeitungs-Hauptzwecke — erfordern eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden. Schweigen genügt hierfür nicht.
§ 17 Übertragung
(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AUVY auf Dritte übertragen.
(2) AUVY ist berechtigt, den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger im Rahmen einer Umstrukturierung zu übertragen, sofern der Schutz des Kunden gewährleistet bleibt. Der Kunde wird hierüber informiert und hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht binnen 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung mit anteiliger Erstattung bereits bezahlter, nicht verbrauchter Gebühren.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).
(2) Gerichtsstand: Für Klagen von AUVY gegen den Kunden ist das Gericht am Wohnsitz des Kunden ausschließlich zuständig (§ 29c ZPO bzw. Art. 18 Abs. 2 EuGVVO). Für Klagen des Kunden gegen AUVY ist nach Wahl des Kunden das Gericht am Wohnsitz des Kunden oder am Sitz von AUVY in München zuständig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) Änderungen oder Ergänzungen einzelner Vertragsbestimmungen außerhalb des § 16-Verfahrens bedürfen der Textform.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 19 Anhänge
Folgende Anhänge sind Bestandteil dieser AGB:
Anhang A — Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (siehe § 20)
Anhang B — Acceptable Use Policy (AUP) · auvy.ai/aup
Anhang C — Liste der Subprozessoren (AWS EMEA, Microsoft Ireland, Supabase, Stripe Payments Europe, Vercel, Railway, PostHog, Resend, Gladia) · abrufbar unter trust.auvy.ai/subprocessors
§ 20 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns —
AUVY GmbH
Am Haag 8
82166 Gräfelfing
Deutschland
E-Mail: legal@auvy.ai
— mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben (Rückabwicklung über Stripe), es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (= AUVY Cortex), wenn AUVY mit der Vertragsausführung begonnen hat, nachdem Sie kumulativ:
(a) ausdrücklich zugestimmt haben, dass AUVY mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
(b) Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren, und
(c) AUVY Ihnen eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (insbesondere per E-Mail) übermittelt hat, die alle gesetzlich vorgesehenen Informationen einschließlich der Bestätigung Ihrer Zustimmung nach (a) und (b) enthält.
(§ 356 Abs. 5 BGB)
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: AUVY GmbH, Am Haag 8, 82166 Gräfelfing, Deutschland, E-Mail: legal@auvy.ai
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung der folgenden digitalen Dienstleistung: AUVY Cortex
Bestellt am () / erhalten am (): ___________________________
Name des/der Verbraucher(s): ___________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________________
Datum: ___________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 21 Streitschlichtung und Verbraucherinformation
(1) Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichen.
(2) Verbraucherschlichtung nach § 36 VSBG: AUVY ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
